Urkundenübersetzung und Gerichtsdolmetschen

Beeidete Übersetzungen werden für alle Urkunden angefertigt, dazu zählen Dokumente aus Polen, Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Neben Familienstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden gehören Fahrzeugpapiere beim Kauf eines Kraftfahrzeuges, Ausbildungszertifikate wie Schulzeugnisse, Magister oder Ingenieurdipolme, Approbationen dazu, sowie auch alle nötigen Dokumente um Angebote bei Ausschreibungen der polnischen Behörden und staatlichen Betriebe zu hinterlegen.

Nach Ablegung der Fähigkeitsprüfung für die Deutsche Sprache ernannte 1998 das Krakauer Wojewodschaftsgericht Frau mgr Marta Schwarz-Gaczoł zur amtlich beeideten Gerichtsdolmetscherin und Urkunden- übersetzerin für die Deutsche und Polnische Sprache.

Im Jahr 2006 wurde die Entscheidung vom Justizministerium der Republik Polen bestätigt.

Frau mgr Schwarz-Gaczol erfüllt die Anforderungen des §142 Abs.3 der deutschen Zivilprozessordnung.Der Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermerk der von Ihr angefertigten Übersetzung (Beglaubigte Übersetzung) ist damit auch in Deutschland gültig.

Zum Aufgabenspektrum zählen neben vielen anderen Situationen das Dolmetschen bei der Polizei, vor Gericht, bei Rechtsanwälten, bei Gesellschafter- versammlungen polnisch - deutscher Anteilseigner, vor Notaren beim Kauf einer Wohnung oder auch im Krankenhaus.

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